Ihre Wäsche liegt uns am Herzen. Und damit Sie recht lange Freude an Ihren guten Stücken haben, haben wir hier für Sie eine Übersicht über alle aktuellen Pflegekennzeichen zusammengestellt. Ob Waschen, Bleichen, Tumbler-Trocknung, Bügeln oder professionelle Textilreinigung durch fachgerechte Handhabung wird Ihre Garderobe lange wie neu aussehen.
Bei den Waschpflegekennzeichen gilt, dass die Zahlen im Waschbottich der maximalen Waschtemperaturen entsprechen und diese nicht überschritten werden dürfen. Der Balken unterhalb des Waschbottichs verlangt nach einer milderen Behandlung (Schonwaschgang). Der doppelte Balken kennzeichnet Waschzyklen mit weiter minimierter Mechanik, z.B. für Wolle.
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30o C für normale Behandlung | ||||
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30o C für milde Behandlung | ||||
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30o C für sehr milde Behandlung (Schongang) | ||||
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Handwäsche | ||||
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Nicht waschen | ||||
Bleichsymbole werden mit einem Dreieck dargestellt.
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Chlor- und Sauerstoffbleiche zulässig | ||||
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Nur Sauerstoffbleiche | ||||
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Nicht bleichen | ||||
Das Trocknen in der Trockentrommel wird mit einem Kreis innerhalb eines Quadrates dargestellt
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Trocknen mit normaler thermischer Beanspruchung | |||||
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Trocknen mit reduzierter thermischer Beanspruchung | |||||
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Trocknen im Tumbler nicht möglich | |||||
Die Punkte auf dem Bügeleisen kennzeichnen die Temperaturbereiche.
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Heiß bügeln | |||||
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Mäßig heiß bügeln | |||||
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Nicht heiß bügeln (Vorsicht beim Bügeln mit Dampf) | |||||
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Nicht bügeln | |||||
Die Möglichkeit der professionellen Textilpflege wird mit dem Symbol der Reinigungstrommel dargestellt.
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Die Buchstaben sind für den Chemischreiniger bestimmt. Sie geben einen Hinweis auf die in Frage kommenden Lösemittel. | ||||
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Der Balken unterhalb des Kreises verlangt bei der Reinigung nach einer Beschränkung der mechanischen Beanspruchung, der Feuchtigkeitszugabe und/oder der Temperatur. | ||||
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Keine chemische Reinigung | |||||
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Dieses Symbol kann Artikel kennzeichnen, die im Nassreinigungsverfahren behandelt werden können. Es wird als zweite Zeile unter dem Symbol für die Chemischreinigung angebracht. | |||||
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Die Balken unterhalb des Kreises verlangen bei der Nassreinigung nach einer Beschränkung der mechanischen Beanspruchung (siehe Waschen). | ||||
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Keine Nassreinigung |
Lieferungsbedingungen des Deutschen Textilreinigungsgewerbes*
* Beim Bundeskartellamt angemeldete und im Bundesanzeiger vom 9. August 1997 veröffentlichte Konditionenempfehlungen des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes e. V. gem. § 38 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
1. Textilreinigung
wird sachgemäß und schonend ausgeführt.
2. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Der Textüreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht
entsprechend gekennzeichnet ist oder der TextUreiniger dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.
3. Rückgabe
des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z. · B. Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muß das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.
4. Bei Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut
hat der Kunde zu beweisen, daß das Reinigungsgut vom Textilreiniger bearbeitet wurde, z. B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden.
5. Haftungsgrenze
Der TextUreiniger haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes.
Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt.
Achtung:
Unsere Haftung kann auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt sein (siehe Nr. 5 AGB).
Sie können aber unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwertes, z.B. durch Abschluß einer Versicherung, vereinbaren.
Wegen des bisherigen Wortlauts der Empfehlung wird auf die Bekanntmachung Nr. 30/82 vom 18. März 1982 (BAnz. Nr. 61 vom 30. März 1982) Bezug genommen.
Diese Bekanntmachung enthält keine Entscheidung über die Vereinbarkeil der Empfehlung mit dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBGesetz) vom 9. Dezember 1976. Die Befugnis, nach diesem Gesetz sowie aufgrundanderer gesetzlicher Vorschriften die gerichtliche Prüfung zu verlangen, wird durch diese Bekanntmachung nicht eingeschränkt. Die vorstehende Empfehlung ist unverbindlich. Zu ihrer Durchsatzung darf kein wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder sonstiger Druck angewendet werden.
Unser Team - das ist die Grundlage für unsere Zuverlässigkeit
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Ein guter Grund unseren Kunden zu danken!
Wir bieten Ihnen kompletten Service rund um die Pflege Ihrer Textilien
Was Sie über uns wissen sollten
"Die Grüne kann alles" liest man auf einem Transparent über einem Tresen der "Grünen Reinigung" von Wolfgang Winkler.
Der geborene Münchner Wolfgang Winkler gehört zum Reiniger-"Urgestein" der fränkischen Metropole Nürnberg. Der gelernte Bankkaufmann ist vor nunmehr fast 40 Jahren in den Textilpflege-Betrieb der Mitter eingestiegen und ist seitdem dem Textilreinigungs-Handwerk, bald auch als eigenverantwortlicher Chef, treu geblieben. Sein Engagement in der Branche geht weit über die erfolgreiche Führung einer in ihrem Umfeld hochgeschätzten Firma hinaus: Seit Jahrzehnten steht Wolfgang Winkler in vorderster Verantwortung bei den berufständischen Vereinigungen der Textilpflege-Branche, viele Jahre als Vizepräsident des Gesamtverbandes Neuzeitlicher Textilpflege-Betriebe Deutschlands und, nach dessen Verschmelzung mit dem DTV, als Präsidiumsmitglied der so entstandenen Branchen-Gesamtvertretung sowie der EFIT.
Absolute Qualität zu vertretbaren Preisen ist Verpflichtung für Wolfgang Winkler selbst und seine Belegschaft. Textile Sauberkeit wird seit Jahrzehnten im Hauptbetrieb an der Wölckernstraße praktiziert, nachdem der alte Standort am Nordring, den Mutter Winkler betrieben hatte, aufgegeben wurde. Vor einigen Jahren hat Winkler im Zuge der Expansion seiner Dienstleistung in Richtung Wäscherei eine kleine Wäscherei auf der Findelwiesenstraße aufgekauft und technisch modernisiert. Beide Betriebsstätten sind nur etwa 700 Meter voneinander entfernt. Außerdem sind 18 Annahmestellen in Nürnberg und näherer Umgebung mit an Bord der "Grünen Reinigung". Der Name Textilreinigung ist übrigens kein ökologisches Politikum, - Wolfgang Winkler legt gesteigerten Wert auf diese Feststellung. "Wir arbeiten grundsätzlich so, dass wir unserer Umwelt möglichst wenig Schaden zufügen", betont er, "und so agieren wir bereits seit Jahrzehnten. Das Grün ist ganz einfach unsere Firmenfarbe, "wir wollten weg vom üblichen 'Textilpflege-Blau' und sind so beim Grün gelandet", schildert Winkler das politik- und ideologiefreie Farbenspiel vergangener Tage.
Zu den unternehmerischen Grundsätzen des Nürnberger Reinigungs-Unternehmers zählt die unbedingte Notwendigkeit, technisch auf der Höhe der Zeit zu sein.
"Nur so kann ich Qualität schnell, wirtschaftlich und ergonomisch erzielen", betont Winkler.
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Auszug aus einem Fachartikel
von Klaus Peter Lang
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